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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ticket5000.com Events UG & Co.KG für den Online-Kauf von Eintrittskarten über das Portal www.ticket5000.com

Die ticket5000.com UG & Co.KG, Zülpicher Str. 58 B, 50674 Köln (nachfolgend „wir“ genannt) vermittelt im Auftrag von Veranstaltern Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“ genannt) im Internet. Wir sind weder Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen noch haben wir Einfluss auf deren Durchführung. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für örtliche oder zeitliche Verlegungen, Absagen oder andere, die Veranstaltung betreffende Entscheidungen des Veranstalters.

Mit der Bestellung der Tickets beauftragt der Ticketkäufer (nachfolgend „Kunde“ genannt) uns mit der Abwicklung des Kartenkaufes im Namen des Veranstalters einschließlich Versand und Bezahlvorgang.

Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit der Bestellung und Lieferung von Tickets über www.ticket5000.com
  2. Ein Kauf von Tickets kommt durch die E-Mail von uns zustande, mit der eine vorausgegangene Online-Bestellung ausdrücklich bestätigt wird. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „jetzt bestellen“). Mit dem Verkauf bzw. dem Versand des Tickets kommt der Eintrittskarten- bzw. Veranstaltungsvertrag mit dem jeweiligen Veranstalter durch unsere Vermittlung zustande.
  3. Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Wir sind weder Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen noch haben wir Einfluss auf deren Durchführung. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für örtliche oder zeitliche Verlegungen, Absagen oder andere, die Veranstaltung betreffende Entscheidungen des Veranstalters.

Beim Besuch der Veranstaltung gelten regelmäßig separate Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

  1. Gleichzeitig mit dem Ticketkauf (siehe oben, Ziffer 2.) kommt zwischen dem Kunden und uns ein Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande (durch Klick auf den Button „jetzt bestellen“). Wir erbringen gegenüber dem Kunden die Lieferung der von ihm gekauften Tickets, je nach Festlegung des jeweiligen Veranstalters, durch Postversand oder sofortigen Ausdruck am PC (sogenanntes print@home- Verfahren gemäß Ziffer 13.).
  2. Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise und Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Preise und Gebühren werden im Rahmen der als „Warenkorb“ bezeichneten Zusammenstellung aller gewünschten Tickets ausgewiesen. Alle Preisangaben im Online- Bestellprozess verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die so vor Vertragsschluss angezeigten Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und uns. Wir speichern die Bestelldaten und senden selbige sowie diese AGB (als Link) dem Kunden per E-Mail zu. Vergangene Bestellungen lassen sich für den Kunden jederzeit im Login-Bereich abrufen.
  3. Tickets werden nur an Endkunden verkauft. Der Weiterverkauf von Tickets bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von uns in Textform. Dafür wird vom Kunden eine Vorverkaufsgebühr sowie sogenannte System- und Bearbeitungsgebühren für die technische Abwicklung des Kaufs, die Bearbeitung und ggf. den Postversand der Tickets erhoben.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber uns in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären. Bei Lieferung der von uns angebotenen Tickets in das Nicht-EU Ausland fallen keine Zölle, Steuern oder Gebühren an.
  5. Gewährleistungsansprüche bezüglich der Erbringung der von uns im Namen des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem Veranstalter. Insbesondere haftet wir nicht für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung oder für die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltungen. Wir haften auch nicht für hieraus entstehende Schäden.
  6. Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls einer Veranstaltung sind sämtliche Ansprüche vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Ein Anspruch auf Rücknahme der Tickets durch uns besteht nicht. Wir werden uns jedoch bemühen, die Angelegenheit im Interesse des Kunden zu regeln. Die Rücknahme von Tickets setzt voraus, dass der Veranstalter uns hiermit beauftragt hat und wir die zu erstattenden Gelder vor der Rückerstattung vom Veranstalter erhalten haben. Sofern wir im Einzelfall Tickets zurücknehmen, gilt dies nur für diejenigen Tickets, die auch von uns vermittelt wurden. Hierbei ist eine Rückzahlung von Vorverkaufsgebühren, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren ausgeschlossen. Ein Rücknahmeanspruch hinsichtlich der bei anderen Stellen erworbenen Tickets besteht nicht.
  7. Im Falle der Insolvenz des Veranstalters besteht kein Anspruch gegen uns auf Ausgleich einer Forderung des Kunden gegen den Veranstalter. Der Kunde hat seine Ansprüche im Insolvenzfall direkt beim Veranstalter bzw. dem zuständigen Insolvenzverwalter geltend zu machen.
  8. Ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.
  9. Besondere Bedingungen für die Nutzung des sogenannten print@home-Systems: Im sogenannten print@home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket sofort nach Abschluss des Kaufvertrages oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an seinem PC aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung mit einem sogenannten Barcodescanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Tickets ist somit unmöglich. Der Wert eines print@home-Ticket besteht demnach nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (im Normalfall weißes Papier) sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt. Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte, die im Rahmen des print@home-Verfahrens gekauft wurden, ist verboten. Bei Zuwiderhandeln verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
  10. Wir sind von den jeweiligen Veranstaltern beauftragt, die Bezahlvorgänge im Rahmen des Online-Ticketverkaufs abzuwickeln. Zu diesem Zweck haben diese Veranstalter uns vorab ermächtigt, sämtliche laufend durch Online-Verkäufe entstehenden Forderungen im eigenen Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters gegenüber dem Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen des Veranstalters schließen sämtliche sogenannten Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungs- und Versandkostenpauschalen ein, die im Ticketkaufgeschäft zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart werden.
  11. Wir führen den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters durch. Die Kreditkartenbelastung erfolgt im Augenblick des Ticketkaufs. Beim Lastschriftverfahren erfolgt der Bankeinzug an dem Tag der Versendung der von Ihnen bestellten Tickets.
  12. Der Kunde gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen automatisch in Verzug. In diesem Falle erheben wir für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr von 3,00 Euro. Mahnschreiben können insoweit auch per E-Mail erfolgen. Die Rücklastschriftgebühren für nicht durchgeführte Lastschriften entstehen unmittelbar für uns und werden in der uns tatsächlich entstandenen Höhe gegenüber dem betreffenden Endkunden durchgesetzt.
  13. Keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren:
    Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr
  14. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Köln, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Köln ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
  15. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ticket5000.com UG & Co.KG Zülpicher Str.58 B, 50674 Köln
E-Mail: info@ticket5000.com
Sitz: Köln • Amtsgericht Köln, Register-Nr. HRA 33559 •

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ticket5000.com UG & Co.KG FÜR VERTRÄGE MIT VERANSTALTERN

 

  • 1 – Abrechnung und Inkasso

1) Ticket5000 übernimmt für die Veranstalter den Einzug der Erlöse aus dem Ticketverkauf von den Endkunden und den Vorverkaufsstellen.

2) Ticket5000 akzeptiert die vom Endkunden gewählten Zahlungsverfahren (Lastschrift, Kreditkarten VISA, Mastercard, PayPal, Sofortüberweisung, AMEX). Mit den mit Ticket5000 vertraglich verbundenen Vorverkaufsstellen (inklusive der virtuellen) wurde das Lastschrifteinzugsverfahren oder das Abbuchverfahren vereinbart.

3) Ticket5000 wird über die aufgrund des Verkaufs von Tickets für Veranstaltungen des Veranstalters bei Ticket5000 eingegangenen Beträge ordnungsgemäß buchführen und dem Veranstalter m 01. Sowie am 16. Jeden Kalendermonats eine Abrechnung über die eingegangenen und abzurechnenden Beträge stellen. Diese Abrechnung wird im Ticketsystem eingestellt und ist dort sofort abrufbar und kann von dort ausgedruckt werden. Ticket5000 ist berechtigt, die eigenen laufenden sowie einmaligen Vergütungen von den an den Veranstalter weiterzuleitenden Ticketkaufpreisen abzuziehen (Verrechnung).

4) Die Zahlungen beschränken sich auf die von den Konsumenten bzw. Vorverkaufsstellen tatsächlich geleisteten/eingezogenen Zahlungen. Ticket5000 ist berechtigt, Stornierungen und Zahlungsausfälle mit der nächsten an den Veranstalter auszuzahlenden Abrechnung zu verrechnen.

5) Zwischenabrechnungen für Veranstaltungen, bzw. Veranstaltungsserien, die sich noch im Vorverkauf befinden, können vereinbart werden. Sie werden ebenfalls in der oben festgelegten Periode ausgeführt. Jedoch nur, wenn der auszuzahlenden Betrag pro Zwischenabrechnung € 250,- überschreitet.

6) Ticket5000 zustehende Vergütung ist jeweils für den abgerechneten Zeitraum mit Bereitstellung der Abrechnung fällig und wird mit fälligen Auszahlungen von Ticket5000 an den Veranstalter verrechnet.

7) Die Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von Ticket5000 erstellten Abrechnungen unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber Ticket5000 geltend zu machen.

8) Ticket5000 zahlt die fälligen Abrechnungsbeträge innerhalb von zwei Wochen nach Erstattung der Abrechnung an den Veranstalter durch Überweisung aus.

Die Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten (Tickets) für die von der Ticket5000.com UG & Co.KG im Internet angebotenen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticket5000.com UG & Co.KG, Zülpicher Str. 58 B 50674 Köln (nachfolgend Ticket5000 genannt). Mit der Bestellung von Eintrittskarten (nachfolgend: Tickets) beauftragt der Kunde die Ticket5000 mit der Abwicklung des Kartenkaufes im Namen des Veranstalters einschließlich Versand und Bezahlvorgang.

  • 2 – Rücknahme von Karten an Vorverkaufsstellen

In Fällen, in denen die Kunden einen Anspruch auf Rückgabe und Erstattung des Eintrittspreises haben (Rückabwicklung), gilt Folgendes:

1) Der Veranstalter informiert seine Kunden unverzüglich für den Fall einer erforderlichen Kartenrücknahme darüber, dass über das Ticketverkaufssystem verkaufte Karten nur durch den Veranstalter selbst, durch Ticket5000 oder die Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden, zurückgenommen werden können.

2) Der Ticketkäufer hat im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die Auszahlung des gesamten Ticketpreises inklusive der Gebühren, exklusive der Versandpauschale. Für die Rücküberweisung der Ticketumsätze an die Ticketkäufer, stellt Ticket5000 dem Veranstalter für jedes über Internet und Call-Center von Ticket5000verkaufte Ticket, eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- zzgl. MwSt. in Rechnung.

3) Ticket5000 hat aufgrund erbrachter Leistung (Ticketverkauf) weiterhin Anspruch auf die vertragsgemäß angefallenen Systemgebühren aus den Vertriebskanälen Internet, Call Center und externe Vorverkaufsstellen, sowie auf die vertragsgemäß angefallenen Vorverkaufsgebühren aus den Internet- und Call Center-Verkäufen. Die Gebühren werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

4) Ticket5000 ist zu einer Rückabwicklung verpflichtet, wenn der Veranstalter sämtliche zuvor bereits für die entsprechende Veranstaltung vereinnahmten Ticketumsätze aus dem vertragsgegenständlichen Verkaufssystem an Ticket5000 erstattet hat und die von Ticket5000 an die Kunden ebenfalls auszuzahlenden Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren und Versandkostenpauschalen vollständig und unwiderruflich an Ticket5000 gezahlt worden sind. In diesem Fall zahlt Ticket5000 die Ticketentgelte und alle von den Kunden zuvor gezahlten Gebühren an die Kunden bzw. die relevanten Vorverkaufsstellen aus.

  • 3 – Kündigung

1) Ist eine sog. Testphase bzw. Probezeit vereinbart und wird der Vertrag nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf dieser Testphase gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit ohne weitere Erklärungen der Parteien jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erklärt, dass sie die Vertragsverlängerung ablehne. (Abweichende Individualregelungen gehen dieser Regelung vor.)

2) Dem Veranstalter ist bekannt, dass zwischen Eingang aller Unterlagen, die für den Verkaufsbeginn erforderlich sind, und dem eigentlichen Beginn des Kartenverkaufs über das Verkaufssystem eine Bearbeitungsfrist von normalerweise zwei bis fünf Werktagen besteht. Diese Frist kann sich bei großen Veranstaltungsstätten mit nummerierten Plätzen verlängern. Eine Gewährleistung für den Vorverkaufsbeginn zum Wunschtermin besteht nicht. Wenn erforderlich, muss dies gesondert schriftlich vereinbart werden.

3) Ticket5000 behält sich die außerordentliche und fristlose Kündigung für den Fall des Verstoßes gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag durch den Veranstalter vor.

4) Sollte eine der Vertragsparteien Insolvenz anmelden oder zahlungs- bzw. leistungsunfähig geworden sein, so berechtigt auch dieser Umstand zur außerordentlichen Kündigung. Bei berechtigtem Verdacht, dass der Veranstalter Insolvenz anmelden wird, so ist Ticket5000 berechtigt, den Vorverkauf einzustellen.

5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

  • 4 – Leistungsstörungen / Gewährleistung

1) Dem Veranstalter ist bekannt, dass die von Ticket5000angebotenen Ticketbuchungssysteme auf eine funktionierende Netzinfrastruktur angewiesen sind. Eine Gewährleistung für den reibungslosen Ablauf der Ticketbuchungen kann daher nicht übernommen werden. Im Falle von Fehlfunktionen wird Ticket5000 jedoch bemüht sein, diese in angemessener Zeit zu beseitigen.

2) Ticket5000 haftet insbesondere nicht für Störungen, gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

Der Veranstalter wird Ticket5000 unmittelbar vor Abschluss dieses Vertrages den Text der AGB des Veranstalters für den Ticketverkauf überlassen. Die AGB haben geeignete Regelungen zur Haftungsbeschränkung sowie deutliche Hinweise auf das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Veranstalter zu enthalten. Darüber hinaus haben die AGB mit den Vorgaben des Fernabsatzgesetzes im Einklang zu stehen.

Ticket5000 ist jederzeit berechtigt, Anpassungen der AGB des Veranstalters für den Ticketverkauf zu verlangen. Die AGB werden von Ticket5000t dem Konsumenten vor Vertragsschluss durch Zwischenschaltung einer entsprechenden Site kenntlich gemacht. Werden die AGB des Veranstalters Ticket5000nicht zur Verfügung gestellt, so ist Ticket5000 nach schriftlicher Aufforderung berechtigt, entsprechende AGB auf im Namen des Veranstalters im Kaufprozess anzuzeigen.

3) Sofern und soweit Ticket5000 von Dritten wegen irgendeiner behaupteten oder festgestellten Unrichtigkeit, Ungenauigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Contents einschließlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder wettbewerbsrechtlicher Verstöße oder Gewährleistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Veranstalter oder anderen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Tickets betroffenen Verträgen in Anspruch genommen wird, stellt der Veranstalter Ticket5000 von sämtlichen dieser Ansprüche unverzüglich auf erstes Anfordern in vollem Umfange frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

4) Der Veranstalter sichert zu, dass die vom selbst Veranstalter in das Ticketbuchungssystem eingestellten Informationen und Daten tagesaktuell sowie inhaltlich und technisch korrekt sind. Zur inhaltlichen Korrektheit gehört auch, dass nachträgliche Änderungen von Veranstaltungen, die Einfluss auf den Ticketverkauf haben, unverzüglich vom Veranstalter an Ticket5000 übermittelt werden. Der Veranstalter hat vor Übermittlung an Ticket5000 sicherzustellen, dass der Veranstalter über eine angemessene Ausgangskontrolle die inhaltliche und technische Korrektheit sowie rechtliche Unbedenklichkeit überprüft. Untersuchungs- und Rügepflichten von Ticket5000 bestehen insoweit nicht. Ticket5000 sichert zu, dass sämtliche ggf. von Ticket5000 im Auftrag des Veranstalters in das Ticketbuchungssystem eingestellten Informationen den inhaltlichen Vorgaben des Veranstalters entsprechen. Der Veranstalter sichert zu, dass er über sämtliche Rechte zur Ermöglichung des Verkaufs der angebotenen Eintrittskarten verfügt, insbesondere um Ticket5000 die in diesem Vertrag genannten Rechte einzuräumen, und dass auch im übrigen keine Hindernisse der umfassenden Nutzung und Verwertung der vom Veranstalter bereitgestellten Daten entgegenstehen.

5) Ticket5000 ist berechtigt, die zum Verkauf angebotenen Veranstaltungen in ihren Publikationen zu nennen. Eine Pflicht der Bewerbung von Veranstaltungen der Veranstalter besteht für Ticket5000 oder die Vertragspartner (Portal-Sites, Call-Center Vorverkaufsstellen –etc.) im Rahmen dieser Vereinbarung jedoch nicht.

6) Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für die jederzeitige Richtigkeit der Angaben inkl. Saal-, Hallen- und Stadionplänen, Veranstaltungshinweisen usw., soweit er diese in das Ticketbuchungssystem eingestellt oder Ticket5000 entsprechende angewiesen hat. Eventuelle Änderungen (Bestuhlung, Termin, Ort etc.) sind Ticket5000 sofort schriftlich bekannt zu geben. Bei Ausfall oder Absage einer Veranstaltung sind eventuell bereits per Zwischenabrechnung von der Veranstalter vereinnahmte Kartengelder unverzüglich an Ticket5000 zurückzuzahlen, damit den Konsumenten oder Vorverkaufsstellen die Beträge für die Abwicklung der Kartenrücknahme zur Verfügung stehen.

7) Änderungen der für den Verkauf über das System vorgesehenen Kartenkontingente sind zwingend schriftlich Ticket5000 zu übermitteln. Als Bestätigung für den Eingang gelten nur von Ticket5000 abgezeichnete, dem Veranstalter zurückgesandte Kopien der Änderungsaufträge.

Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikations- und/oder Netzleitungen, Ausfall der Stromversorgung oder Beeinträchtigungen, die durch die von den Vorverkaufsstellen benutze Hardware, Software von Drittanbietern und Drucker hervorgerufen werden, sei es, dass die Geräte funktionsuntauglich sind oder Störungen aufweisen bzw. verursachen. Ticket5000 haftet auch nicht für die durch Vorverkaufsstellen zu vertretende Schäden.

8) Die Haftung von Ticket5000 für die Durchführung des Einzugs der Erlöse aus dem Ticketverkauf gegenüber den Kunden und den Vorverkaufsstellen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ticket5000 haften nicht für nicht eingelöste bzw. rückbelastete Lastschriften, Abbuchungsaufträge und Kreditkartenzahlungen, Zahlungsverzug, Insolvenz eines Kunden bzw. einer Vorverkaufsstelle oder sonstige, von diesen zu vertretende Umstände, die eine teilweise oder vollständige Nichtbezahlung zur Folge haben.

  • 5 – Gewährleistung bei Softwareprodukten

Zusätzlich zu den Gewährleistungsbestimmungen des § 4 gilt im Bezug auf Softwareprodukte folgendes:

1) Die Parteien sind sich einig, dass die Herstellung einer fehlerfreien Software für alle Anwendungsbedingungen nicht möglich ist und auch ein Datenverlust nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Ferner werden bezüglich der von Ticket5000 gelieferten Softwareprodukte auch keine Eigenschaften, insbesondere keine Verwendungstauglichkeit für bestimmte Zwecke zugesichert.

2) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die mangelhaft gerügte Programmfunktion in einer Referenz-Systemumgebung, die gemäß den Produktangaben von Ticket5000 für das Softwareprodukt geeignet ist, fehlerfrei läuft. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann, wenn der Fehler auf einen Bedienungsfehler, auf Missbrauch, einem Hardwaremangel oder auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist.

  • 6 – Haftung/Verjährung

1) Eine Haftung von Ticket5000 für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen Ticket5000 sind ferner ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Ticket5000 verursacht wurde, der Schaden nicht auf der Nichterfüllung einer Zusicherung oder Garantie beruht und auch keine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leib und Leben. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften Ticket5000 nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht bis zur Höhe des für Ticket5000 vernünftigerweise vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Dies gilt auch für Verzugsschäden.

2) Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haften Ticket5000 gegenüber den Vertragspartnern nur beschränkt bis zu einem Höchstbetrag von Euro 5.000,- / Veranstaltung.

3) Die Haftung für Subunternehmer, Mitarbeiter, Angestellte und Vorlieferanten von Ticket5000 wird ebenfalls in obigen Umfange (Abs. 1 und 2) beschränkt.

4) Ansprüche gegen Ticket5000 wegen positiver Vertragsverletzung verjähren innerhalb von einem Jahr.

5) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter dies nicht innerhalb von drei Monaten klageweise geltend macht, nachdem AD ticket ihm die Zurückweisung des Anspruchs schriftlich mitgeteilt hat.

  • 7 – Pflichten und Gewährleistungen des Veranstalters

1) Der Veranstalter ist verpflichtet, sein in das Ticketsystem eingestelltes Angebot immer auf einem aktuellen Stand zu halten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wird.

2) Der Veranstalter wird dem Konsumenten mittels des von Ticket5000 betriebenen Ticketbuchungssystems Eintrittskarten (Tickets für die vom Veranstalter in eigener Verantwortung durchgeführten und beworbenen Veranstaltungen) anbieten. Die Verträge über den Erwerb der Eintrittskarten werden direkt zwischen dem Veranstalter und dem Konsumenten geschlossen.

Im Verhältnis zwischen Ticket5000 und dem Veranstalter übernimmt der Veranstalter sämtliche, möglicherweise aus den im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tickets zwischen den Beteiligten entstehenden Rechtsverhältnissen einschließlich eines etwaigen Geschäftsbesorgungsverhältnisses zwischen Ticket5000 und dem Veranstalter folgenden Rechte und Pflichten:

  • 8 – Technische Ausstattung

(1) Der Veranstalter hat in eigener Verantwortung auf eigene Kosten die technischen, organisatorischen und sonstigen Vorkehrungen zu treffen, die für die Nutzung der Dienste von Ticket5000 erforderlich sind. Insbesondere hat er die technische Infrastruktur (Hardware, Software, Browser, Anschluss an das Telekommunikationsnetz, usw.) zu beschaffen bzw. zu unterhalten. Auf Anfrage des Veranstalters teilt Ticket5000 die für die Schaffung der Infrastruktur erforderlichen Informationen mit. Zu weiteren Unterstützungsleistungen des Veranstalters ist Ticket5000 ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet.

(2) Der Veranstalter hat alles zu unterlassen, was zu einer technischen Störung der Dienste von Ticket5000 führen könnte oder führt.

  • 9 – Datensicherheit und Datenschutz

Im Rahmen der Abwicklung des Ticketverkaufs erhebt Ticket5000 die erforderlichen personenbezogenen Daten, wie etwa den Namen des Kunden, die Adresse, die Email-Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie die Buchungsdetails und die im Zusammenhang mit der Bezahlung erforderlichen Daten. Ticket5000 ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen berechtigt, die erhobenen Daten auch zu Zwecken der Werbung und Marktforschung für Ticket5000 Produkte zu nutzen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ticket5000.com UG & Co.KG FÜR VERTRÄGE MIT VERANSTALTERN

§ 1 – Abrechnung und Inkasso

1) Ticket5000 übernimmt für die Veranstalter den Einzug der Erlöse aus dem Ticketverkauf von den Endkunden und den Vorverkaufsstellen.

2) Ticket5000 akzeptiert die vom Endkunden gewählten Zahlungsverfahren (Lastschrift, Kreditkarten VISA, Mastercard, PayPal, Sofortüberweisung, AMEX). Mit den mit Ticket5000 vertraglich verbundenen Vorverkaufsstellen (inklusive der virtuellen) wurde das Lastschrifteinzugsverfahren oder das Abbuchverfahren vereinbart.

3) Ticket5000 wird über die aufgrund des Verkaufs von Tickets für Veranstaltungen des Veranstalters bei Ticket5000 eingegangenen Beträge ordnungsgemäß buchführen und dem Veranstalter m 01. Sowie am 16. Jeden Kalendermonats eine Abrechnung über die eingegangenen und abzurechnenden Beträge stellen. Diese Abrechnung wird im Ticketsystem eingestellt und ist dort sofort abrufbar und kann von dort ausgedruckt werden. Ticket5000 ist berechtigt, die eigenen laufenden sowie einmaligen Vergütungen von den an den Veranstalter weiterzuleitenden Ticketkaufpreisen abzuziehen (Verrechnung).

4) Die Zahlungen beschränken sich auf die von den Konsumenten bzw. Vorverkaufsstellen tatsächlich geleisteten/eingezogenen Zahlungen. Ticket5000 ist berechtigt, Stornierungen und Zahlungsausfälle mit der nächsten an den Veranstalter auszuzahlenden Abrechnung zu verrechnen.

5) Zwischenabrechnungen für Veranstaltungen, bzw. Veranstaltungsserien, die sich noch im Vorverkauf befinden, können vereinbart werden. Sie werden ebenfalls in der oben festgelegten Periode ausgeführt. Jedoch nur, wenn der auszuzahlenden Betrag pro Zwischenabrechnung € 250,- überschreitet.

6) Ticket5000 zustehende Vergütung ist jeweils für den abgerechneten Zeitraum mit Bereitstellung der Abrechnung fällig und wird mit fälligen Auszahlungen von Ticket5000 an den Veranstalter verrechnet.

7) Die Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von Ticket5000 erstellten Abrechnungen unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber Ticket5000 geltend zu machen.

8) Ticket5000 zahlt die fälligen Abrechnungsbeträge innerhalb von zwei Wochen nach Erstattung der Abrechnung an den Veranstalter durch Überweisung aus.

Die Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten (Tickets) für die von der ticket5000.com UG & Co.KG im Internet angebotenen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der ticket5000.com UG & Co.KG, Zülpicher Str.58 B 50674 Köln (nachfolgend Ticket5000 genannt). Mit der Bestellung von Eintrittskarten (nachfolgend: Tickets) beauftragt der Kunde die Ticket5000 mit der Abwicklung des Kartenkaufes im Namen des Veranstalters einschließlich Versand und Bezahlvorgang.

§ 2 – Rücknahme von Karten an Vorverkaufsstellen

In Fällen, in denen die Kunden einen Anspruch auf Rückgabe und Erstattung des Eintrittspreises haben (Rückabwicklung), gilt Folgendes:

1) Der Veranstalter informiert seine Kunden unverzüglich für den Fall einer erforderlichen Kartenrücknahme darüber, dass über das Ticketverkaufssystem verkaufte Karten nur durch den Veranstalter selbst, durch Ticket5000 oder die Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden, zurückgenommen werden können.

2) Der Ticketkäufer hat im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die Auszahlung des gesamten Ticketpreises inklusive der Gebühren, exklusive der Versandpauschale. Für die Rücküberweisung der Ticketumsätze an die Ticketkäufer, stellt Ticket5000 dem Veranstalter für jedes über Internet und Call-Center von Ticket5000verkaufte Ticket, eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- zzgl. MwSt. in Rechnung.

3) Ticket5000 hat aufgrund erbrachter Leistung (Ticketverkauf) weiterhin Anspruch auf die vertragsgemäß angefallenen Systemgebühren aus den Vertriebskanälen Internet, Call Center und externe Vorverkaufsstellen, sowie auf die vertragsgemäß angefallenen Vorverkaufsgebühren aus den Internet- und Call Center-Verkäufen. Die Gebühren werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

4) Ticket5000 ist zu einer Rückabwicklung verpflichtet, wenn der Veranstalter sämtliche zuvor bereits für die entsprechende Veranstaltung vereinnahmten Ticketumsätze aus dem vertragsgegenständlichen Verkaufssystem an Ticket5000 erstattet hat und die von Ticket5000 an die Kunden ebenfalls auszuzahlenden Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren und Versandkostenpauschalen vollständig und unwiderruflich an Ticket5000 gezahlt worden sind. In diesem Fall zahlt Ticket5000 die Ticketentgelte und alle von den Kunden zuvor gezahlten Gebühren an die Kunden bzw. die relevanten Vorverkaufsstellen aus.

§ 3 – Kündigung

1) Ist eine sog. Testphase bzw. Probezeit vereinbart und wird der Vertrag nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf dieser Testphase gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit ohne weitere Erklärungen der Parteien jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erklärt, dass sie die Vertragsverlängerung ablehne. (Abweichende Individualregelungen gehen dieser Regelung vor.)

2) Dem Veranstalter ist bekannt, dass zwischen Eingang aller Unterlagen, die für den Verkaufsbeginn erforderlich sind, und dem eigentlichen Beginn des Kartenverkaufs über das Verkaufssystem eine Bearbeitungsfrist von normalerweise zwei bis fünf Werktagen besteht. Diese Frist kann sich bei großen Veranstaltungsstätten mit nummerierten Plätzen verlängern. Eine Gewährleistung für den Vorverkaufsbeginn zum Wunschtermin besteht nicht. Wenn erforderlich, muss dies gesondert schriftlich vereinbart werden.

3) Ticket5000 behält sich die außerordentliche und fristlose Kündigung für den Fall des Verstoßes gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag durch den Veranstalter vor.

4) Sollte eine der Vertragsparteien Insolvenz anmelden oder zahlungs- bzw. leistungsunfähig geworden sein, so berechtigt auch dieser Umstand zur außerordentlichen Kündigung. Bei berechtigtem Verdacht, dass der Veranstalter Insolvenz anmelden wird, so ist Ticket5000 berechtigt, den Vorverkauf einzustellen.

5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 4 – Leistungsstörungen / Gewährleistung

1) Dem Veranstalter ist bekannt, dass die von Ticket5000angebotenen Ticketbuchungssysteme auf eine funktionierende Netzinfrastruktur angewiesen sind. Eine Gewährleistung für den reibungslosen Ablauf der Ticketbuchungen kann daher nicht übernommen werden. Im Falle von Fehlfunktionen wird Ticket5000 jedoch bemüht sein, diese in angemessener Zeit zu beseitigen.

2) Ticket5000 haftet insbesondere nicht für Störungen, gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

Der Veranstalter wird Ticket5000 unmittelbar vor Abschluss dieses Vertrages den Text der AGB des Veranstalters für den Ticketverkauf überlassen. Die AGB haben geeignete Regelungen zur Haftungsbeschränkung sowie deutliche Hinweise auf das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Veranstalter zu enthalten. Darüber hinaus haben die AGB mit den Vorgaben des Fernabsatzgesetzes im Einklang zu stehen.

Ticket5000 ist jederzeit berechtigt, Anpassungen der AGB des Veranstalters für den Ticketverkauf zu verlangen. Die AGB werden von Ticket5000t dem Konsumenten vor Vertragsschluss durch Zwischenschaltung einer entsprechenden Site kenntlich gemacht. Werden die AGB des Veranstalters Ticket5000nicht zur Verfügung gestellt, so ist Ticket5000 nach schriftlicher Aufforderung berechtigt, entsprechende AGB auf im Namen des Veranstalters im Kaufprozess anzuzeigen.

3) Sofern und soweit Ticket5000 von Dritten wegen irgendeiner behaupteten oder festgestellten Unrichtigkeit, Ungenauigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Contents einschließlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder wettbewerbsrechtlicher Verstöße oder Gewährleistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Veranstalter oder anderen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Tickets betroffenen Verträgen in Anspruch genommen wird, stellt der Veranstalter Ticket5000 von sämtlichen dieser Ansprüche unverzüglich auf erstes Anfordern in vollem Umfange frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

4) Der Veranstalter sichert zu, dass die vom selbst Veranstalter in das Ticketbuchungssystem eingestellten Informationen und Daten tagesaktuell sowie inhaltlich und technisch korrekt sind. Zur inhaltlichen Korrektheit gehört auch, dass nachträgliche Änderungen von Veranstaltungen, die Einfluss auf den Ticketverkauf haben, unverzüglich vom Veranstalter an Ticket5000 übermittelt werden. Der Veranstalter hat vor Übermittlung an Ticket5000 sicherzustellen, dass der Veranstalter über eine angemessene Ausgangskontrolle die inhaltliche und technische Korrektheit sowie rechtliche Unbedenklichkeit überprüft. Untersuchungs- und Rügepflichten von Ticket5000 bestehen insoweit nicht. Ticket5000 sichert zu, dass sämtliche ggf. von Ticket5000 im Auftrag des Veranstalters in das Ticketbuchungssystem eingestellten Informationen den inhaltlichen Vorgaben des Veranstalters entsprechen. Der Veranstalter sichert zu, dass er über sämtliche Rechte zur Ermöglichung des Verkaufs der angebotenen Eintrittskarten verfügt, insbesondere um Ticket5000 die in diesem Vertrag genannten Rechte einzuräumen, und dass auch im übrigen keine Hindernisse der umfassenden Nutzung und Verwertung der vom Veranstalter bereitgestellten Daten entgegenstehen.

5) Ticket5000 ist berechtigt, die zum Verkauf angebotenen Veranstaltungen in ihren Publikationen zu nennen. Eine Pflicht der Bewerbung von Veranstaltungen der Veranstalter besteht für Ticket5000 oder die Vertragspartner (Portal-Sites, Call-Center Vorverkaufsstellen –etc.) im Rahmen dieser Vereinbarung jedoch nicht.

6) Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für die jederzeitige Richtigkeit der Angaben inkl. Saal-, Hallen- und Stadionplänen, Veranstaltungshinweisen usw., soweit er diese in das Ticketbuchungssystem eingestellt oder Ticket5000 entsprechende angewiesen hat. Eventuelle Änderungen (Bestuhlung, Termin, Ort etc.) sind Ticket5000 sofort schriftlich bekannt zu geben. Bei Ausfall oder Absage einer Veranstaltung sind eventuell bereits per Zwischenabrechnung von der Veranstalter vereinnahmte Kartengelder unverzüglich an Ticket5000 zurückzuzahlen, damit den Konsumenten oder Vorverkaufsstellen die Beträge für die Abwicklung der Kartenrücknahme zur Verfügung stehen.

7) Änderungen der für den Verkauf über das System vorgesehenen Kartenkontingente sind zwingend schriftlich Ticket5000 zu übermitteln. Als Bestätigung für den Eingang gelten nur von Ticket5000 abgezeichnete, dem Veranstalter zurückgesandte Kopien der Änderungsaufträge.

Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikations- und/oder Netzleitungen, Ausfall der Stromversorgung oder Beeinträchtigungen, die durch die von den Vorverkaufsstellen benutze Hardware, Software von Drittanbietern und Drucker hervorgerufen werden, sei es, dass die Geräte funktionsuntauglich sind oder Störungen aufweisen bzw. verursachen. Ticket5000 haftet auch nicht für die durch Vorverkaufsstellen zu vertretende Schäden.

8) Die Haftung von Ticket5000 für die Durchführung des Einzugs der Erlöse aus dem Ticketverkauf gegenüber den Kunden und den Vorverkaufsstellen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ticket5000 haften nicht für nicht eingelöste bzw. rückbelastete Lastschriften, Abbuchungsaufträge und Kreditkartenzahlungen, Zahlungsverzug, Insolvenz eines Kunden bzw. einer Vorverkaufsstelle oder sonstige, von diesen zu vertretende Umstände, die eine teilweise oder vollständige Nichtbezahlung zur Folge haben.

§ 5 – Gewährleistung bei Softwareprodukten

Zusätzlich zu den Gewährleistungsbestimmungen des § 4 gilt im Bezug auf Softwareprodukte folgendes:

1) Die Parteien sind sich einig, dass die Herstellung einer fehlerfreien Software für alle Anwendungsbedingungen nicht möglich ist und auch ein Datenverlust nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Ferner werden bezüglich der von Ticket5000 gelieferten Softwareprodukte auch keine Eigenschaften, insbesondere keine Verwendungstauglichkeit für bestimmte Zwecke zugesichert.

2) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die mangelhaft gerügte Programmfunktion in einer Referenz-Systemumgebung, die gemäß den Produktangaben von Ticket5000 für das Softwareprodukt geeignet ist, fehlerfrei läuft. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann, wenn der Fehler auf einen Bedienungsfehler, auf Missbrauch, einem Hardwaremangel oder auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist.

§ 6 – Haftung/Verjährung

1) Eine Haftung von Ticket5000 für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen Ticket5000 sind ferner ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Ticket5000 verursacht wurde, der Schaden nicht auf der Nichterfüllung einer Zusicherung oder Garantie beruht und auch keine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leib und Leben. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften Ticket5000 nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht bis zur Höhe des für Ticket5000 vernünftigerweise vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Dies gilt auch für Verzugsschäden.

2) Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haften Ticket5000 gegenüber den Vertragspartnern nur beschränkt bis zu einem Höchstbetrag von Euro 5.000,- / Veranstaltung.

3) Die Haftung für Subunternehmer, Mitarbeiter, Angestellte und Vorlieferanten von Ticket5000 wird ebenfalls in obigen Umfange (Abs. 1 und 2) beschränkt.

4) Ansprüche gegen Ticket5000 wegen positiver Vertragsverletzung verjähren innerhalb von einem Jahr.

5) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter dies nicht innerhalb von drei Monaten klageweise geltend macht, nachdem AD ticket ihm die Zurückweisung des Anspruchs schriftlich mitgeteilt hat.

§ 7 – Pflichten und Gewährleistungen des Veranstalters

1) Der Veranstalter ist verpflichtet, sein in das Ticketsystem eingestelltes Angebot immer auf einem aktuellen Stand zu halten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wird.

2) Der Veranstalter wird dem Konsumenten mittels des von Ticket5000 betriebenen Ticketbuchungssystems Eintrittskarten (Tickets für die vom Veranstalter in eigener Verantwortung durchgeführten und beworbenen Veranstaltungen) anbieten. Die Verträge über den Erwerb der Eintrittskarten werden direkt zwischen dem Veranstalter und dem Konsumenten geschlossen.

Im Verhältnis zwischen Ticket5000 und dem Veranstalter übernimmt der Veranstalter sämtliche, möglicherweise aus den im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tickets zwischen den Beteiligten entstehenden Rechtsverhältnissen einschließlich eines etwaigen Geschäftsbesorgungsverhältnisses zwischen Ticket5000 und dem Veranstalter folgenden Rechte und Pflichten:

§ 8 – Technische Ausstattung

(1) Der Veranstalter hat in eigener Verantwortung auf eigene Kosten die technischen, organisatorischen und sonstigen Vorkehrungen zu treffen, die für die Nutzung der Dienste von Ticket5000 erforderlich sind. Insbesondere hat er die technische Infrastruktur (Hardware, Software, Browser, Anschluss an das Telekommunikationsnetz, usw.) zu beschaffen bzw. zu unterhalten. Auf Anfrage des Veranstalters teilt Ticket5000 die für die Schaffung der Infrastruktur erforderlichen Informationen mit. Zu weiteren Unterstützungsleistungen des Veranstalters ist Ticket5000 ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet.

(2) Der Veranstalter hat alles zu unterlassen, was zu einer technischen Störung der Dienste von Ticket5000 führen könnte oder führt.

§ 9 – Datensicherheit und Datenschutz

Im Rahmen der Abwicklung des Ticketverkaufs erhebt Ticket5000 die erforderlichen personenbezogenen Daten, wie etwa den Namen des Kunden, die Adresse, die Email-Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie die Buchungsdetails und die im Zusammenhang mit der Bezahlung erforderlichen Daten. Ticket5000 ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen berechtigt, die erhobenen Daten auch zu Zwecken der Werbung und Marktforschung für Ticket5000 Produkte zu nutzen.